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Zitat von Helmut S
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Ich meine sogar, dass ist ein sehr schwerer Vorwurf, den man unserem freiheitlich demokratischen Staat bzw. der Executive hier macht.
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Der Vorwurf erhebt Wikipedia, dass der genannte Paragraf oft missbraucht wird, und ich bin mir sicher, ich könnte X-weitere Quellen von Juristen und Politologen nennen, die das ebenso sehen. Dass Du das anders siehst, habe ich verstanden.
Zitat:
In den siebziger Jahren wurde der Straftatbestand gegen die Mitglieder und Unterstützer der Rote Armee Fraktion (RAF) angewandt. Um die zum Teil uferlose Anwendung der Vorschrift einzuschränken und um zwischen Vereinigungen mit kriminellem Hintergrund und solchen mit politischen terroristischen Motiven zu differenzieren, wurde 1976 §*129a StGB eingeführt. In ihm wird die Bildung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt; eine Abgrenzung der Begriffe ist dabei noch offen.
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In etwa fünf Prozent aller Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird Anklage erhoben, etwa ein Prozent führt zur Verurteilung. Aus diesem Grund wird die Norm mitunter auch als Schnüffelparagraph bezeichnet, da die allermeisten Verfahren eine staatliche Überwachung im Milieu der fast beliebig auswählbaren Betroffenen legalisieren, ohne dass diese sich (schon mangels Kenntnis des Verfahrens) dagegen wehren könnten. Ein geringfügiger Anfangsverdacht ist ausreichend, um weitreichende Ermittlungsbefugnisse zu erhalten. Häufig führen die Ermittlungen zu sogenannten Zufallsfunden.
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Das sind Fakten, Anklage in 5 %, Verurteilung 1 %. Daran kann man doch ermessen, wozu der Paragraf fälschlicherweise oft verwendet wird.
Und ich wiederhole die Annahmen (eine politische Bewertung der Durchsuchungen), dass es mit Absicht erfolgt ist, um die letzte Generation in der Öffentlichkeit zu diskriminieren, Sympathisierende abzuschrecken und in breitem Umfang über die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen Informationen über die Organisation erhalten zu können. (da auch der Verfassungsschutzpräsident erklärt hat, es würde sich aus seiner Sicht nicht um "eine kriminelle Vereinigung" handeln.) Mit dieser Auffassung stehe ich keinesweg alleine da.
Die Berliner Staatsanwaltschaft, wo sicher die meisten Strassenblockaden stattfanden, hat bekanntlich erst am 29.11. mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht der Anfangsverdacht einer "kriminellen Vereinigung" nicht gegeben ist.
Zitat:
"Die Berliner Strafverfolgungsbehörden erteilten dem Ruf nach einer härteren juristischen Gangart nun aber eine Abfuhr. Ein Anfangsverdacht für die Einstufung der „Letzten Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ sei derzeit nicht erkennbar, sagte der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, auf Anfrage von WELT.
Die Berliner Staatsanwaltschaft, die der Berliner Generalstaatsanwaltschaft untergeordnet ist, war nach einer Strafanzeige vom Juni dieses Jahres bereits zu dem gleichen Ergebnis gekommen und hatte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Anzeigensteller legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein."
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Staatsanwaltschaft-Letzte-Generation-keine-kriminelle-Vereinigung