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Alt 24.11.2022, 16:30   #1974
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.546
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,

- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]
Ja natürlich.

Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschliesslich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler? Dass die Wirtschaftsweisen vom "Entlastungspaket" sprechen und ich das nicht wörtlich zitiere?
Zitat:
"Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für 2022 eine Kreditermächtigung für den WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen, um die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren. Eigene Maßnahmen des WSF sind nicht vorgesehen - er fungiert vielmehr als reiner „Finanzierungs-Dienstleister“."
https://www.bundesregierung.de/breg-...tigung-2132830
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