Hier steht noch, dass der Dezember Abschlag nicht bezahlt werden muss:
https://www.bundesregierung.de/breg-...zember-2139268
In den FAQ steht dazu:
Zitat:
5. Wie hoch ist die Entlastung?
Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst im Rahmen der nächsten Rechnung ausgewiesen. Sie berechnet sich bei SLP-Kunden anhand von einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, der den September 2022 umfasste, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen, zwischen Letztverbraucher und Erdgaslieferanten vertraglich vereinbarten Arbeitspreis ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises. Im Rahmen der turnusmäßigen Jahresrechnung erfolgt zudem ein Abgleich zwischen der nicht geleisteten Voraus- oder Abschlagszahlung für Dezember und dem endgültigen Betrag der einmaligen Entlastung. Der Differenzbetrag ist jeweils auszugleichen.
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Die Entlastung berechnet sich somit aus dem prognostizierten Verbrauch, nicht aus dem tatsächlichen Verbrauch. Insgesamt aber wieder viel zu kompliziert das ganze.