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Alt 02.10.2022, 13:43   #1247
Flow
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Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Außerdem hat man ja die Situation, dass zumindest der Anschlag auf Nordstream 2 möglicherweise nicht unserer nationalen Rechtsstaatlichkeit unterliegen: Die beschädigte Sache gehört zu 100% Gasprom.

Bei NS1 sieht es anders aus, denn hier sind auch deutsche Konzerne in der Eigentümergruppe. Allerdings sitzt die NS1 AG in der Schweiz und es liegt nahe, dass entweder das schweizer Recht gilt oder in den Verträgen das anzuwendende Recht und der Gerichtsstand geregelt ist. So oder so gilt die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands aber grundsätzlich erstmal auch nur auf deutschem Hoheitsgebiet und soweit ich weiß, wurden die Anschläge innerhalb der 200mi Zone Dänemarks
Wessen Eigentum hier beschädigt wurde, hatte ich mich auch gefragt ...
So wie ich es bisher sehe, treten die Gazprom-Töchter "Nord Stream AG", sowie "Nord Stream 2 AG" (beide Sitz Schweiz) als Betreiber auf. (Wikipedia schreibt einmal "betreibt", einmal "besitzt")
Sind sie damit auch Eigentümer ? Wurden schweizer Sachen beschädigt ?
Selbst als Nicht-Eigentümer wären die schweizer AGs wohl dennoch Geschädigte.

Wie ich es weiterhin bisher aufschnappte, fanden die Anschläge auf dänischem wie schwedischen Gebieten statt.

Angegriffen wurde wohl Deutschland (+ EU), im Rahmen eines "heißen Handelskrieges", da hier in gewaltsamer Weise essentielle Versorgungswege beschädigt / unterbrochen wurden.

(Bei dem Weg : Wikipedia bietet Einträge zu "Wirtschaftskrieg", "Handelskrieg" (Unterschied), sowie "Hegemonie" ...)

Allen verlauteten Einschätzungen nach, "muß" es sich quasi beim Angreifer / Verursacher des Schadens um einen staatlichen Akteur handeln.
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Geändert von Flow (02.10.2022 um 13:53 Uhr). Grund: "." -> "?"
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