Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt
Wirklich ein Skandal!! Da hätten meine Eltern aber damals mindestens 5 Jahre Knast bekommen müssen, mir hats nicht geschadet, und so manch anderem Kind würde es in der heutigen Zeit auch nicht schaden..
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Here we go ...
Für über fünf Jahre mußte schon ordentlich was abbekommen haben.
Erstmal sind es wohl nur bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
§223 StGB
Quälerei, rohe Mißhandlung und Gesundheitsschädigung Schutzbefohlener bringen dann 0,5 bis 10 Jahre.
§225 StGB
Falls Hilfsmittel im Spiel waren gibt es noch den
§224 StGB
Grundlage des Ganzen
§1631 Abs.2 BGB :
Zitat:
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
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(Hvm)
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