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Alt 10.09.2022, 19:22   #891
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.716
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Aber Ihr wisst schon, dass die Energiepauschale von 300.- alle Arbeitnehmer erhalten haben, unabhängig von dem Einkommen. Weshalb soll man dann bei den Rentnern eine Bedarfsprüfung nach Einkommen / Vermögen durchführen, aber nicht bei den Arbeitnehmern? Die nachträglich jetzt beschlossene Pauschale für Rentner, Studenten etc. jetzt korrigiert doch nur den Gerechtigkeitsfehler, weil die Regierung im Frühling einige Gruppen von der Energiepauschale asozialerweise ausgeschlossen hat.
Ja, dass weiß ich, denn ich bezahle sie organisatorisch mit meinem Unternehmen mit dem Septembergehalt aus. Die Anrechnung für den Arbeitgeber erfolgte über den Abzug bei der EkSt bereits mit den Augustlöhnen. Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis die MA bei mir im Büro sind, denn die Armen müssen das auch noch versteuern. Welch eine Dämlichkeit. Gebt denen das Geld doch Brutto für Netto.

Allerdings: Niemand verlangt ernsthaft eine Bedarfsprüfung für diesen Minibetrag. Weder für die eine noch für die andere Gruppe. Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu groß. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Gieskannenprinzip an sich nicht bedarfsgerecht ist. In dem Fall geht halt Pragmatismus vor Gerechtigkeit. Es geht m.E. nicht darum Gruppen zu unterstützen sondern Bedürftige. Man unterstützt halt Gruppen, weil es einfacher und billiger ist.
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