Zitat:
Zitat von Mitsuha
Das ist ein sehr schwieriges juristisches Thema: erstmal ist es aus wirtschaftlichen Aspekten verständlich, dass der Anbieter das Geld für seine in der Zukunft liegende Dienstleistung frühzeitig sehen will, da er bei vielen Dingen auch in Vorleistungen geht (gehen muss). Aber, und nun kommt das große Aber...
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Natürlich ist das Thema sehr komplex. Ich bezog mich lediglich auf den Aspekt „Verzugszinsen“. Und hier stellt sich eben, wie von anderen auch schon angemerkt, die Frage, ab wann den IM Germany in Verzug ist. Ich habe lediglich in Frage gestellt, ob der Vertrag und/oder die deutsche Gesetzgebung einen Verzug am dem Datum der Zahlung hergeben.
M.