Zitat:
Zitat von welfe
Das hat auch was mit Gegner Tier zu tun. Ein Tier kann juristisch nicht schuld sein. Wenn dem Halter nichts vorzuwerfen ist, sieht es schlecht aus.
Mein Mann wurde mal auf dem Rad von einem Keiler, der von hinten kam, durch die Luft geschleudert (öffentliche Straße, früher Morgen, Arbeitsweg). Rad demoliert, Helm kaputt, Winterklamotten durch, ansonsten blieb es bei Abschürfungen, Prellungen und einer Gehirnerschütterung. Doof wie wir sind haben wir den Förster und die Polizei informiert. Ergebnis: eine Unfallanzeige mit 100% Schuld meines Mannes. Zum Glück scheint der Keiler unverletzt geblieben zu sein, jedenfalls war er weg. So blieb es bei den eigenen Schäden.
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Nun ja, einen Unterschied zwischen einem Keiler (kein Besitzer) und einem angeleinten Hund (Besitzer, Leine Teil der Unfallursache) gibt es m.E. nicht nur zoologisch, sondern auch juristisch. Den Hund ohne Schauen quer über den kombinierten Weg rennen zu lassen (mit einer Leine hinter sich zur effizienteren Minimierung der Ausweichoptionen) ist schon ein Fehlverhalten des Halters.... But that's just me...