Russland verfügt über eine öffentlich kommunizierte Einsatzdoktrin für Atomwaffen:
Zitat:
Grundlagen der staatlichen nuklearen Abschreckungspolitik Russlands (2020)
dgksp-diskussionspapiere, August 2020 36
19. Folgende Bedingungen sind für den möglichen Einsatz der Nuklear-
waffen durch die Russische Föderation bestimmend:
e) das Eintreffen von glaubwürdigen Informationen über den Start
ballistischer Raketen, die das Territorium der Russischen Föderation
und/oder ihrer Verbündeten angreifen;
f)der Einsatz von Nuklearwaffen oder anderer Arten von Massen-
vernichtungsmitteln durch den Gegner gegen das Territorium der
Russischen Föderation und/oder ihrer Verbündeten;
g) die Einwirkung des Gegners auf kritisch wichtige staatliche und
militärische Objekte der Russischen Föderation, deren Ausfall zur
Vereitelung der Antworthandlungen der Nuklearstreitkräfte führt;
h) eine Aggression gegen die Russische Föderation mit dem Einsatz
herkömmlicher Waffen, wenn die staatliche Existenz selbst bedroht
wurde.
20. Der Präsident der Russischen Föderation kann bei Notwendigkeit die
militärisch-politische Führung anderer Staaten und/oder internationale
Organisationen informieren über die Bereitschaft oder über seinen
Entschluss zum Nuklearwaffeneinsatz sowie auch über die Tatsache
ihrer Anwendung.
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Nicht bekannt ist die Operationalisierung dieser Punkte, ab wann ist z.B. "die staatliche Existenz" selbst bedroht? Z.B. wird durch eine Niederlage der russischen Armee in der Ukraine die staatliche Existenz bedroht?
Weiterhin muss man die Möglichkeit einkalkulieren, dass ein Atomkrieg aus Versehen ausgelöst werden kann, besonders wenn die Eskalation zwischen den Atommächten anwächst und es an Kommunikation und Vertrauen fehlt.