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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Putin und die Ukraine
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.04.2022, 13:37   #4590
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.741
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Das ist Bullshit, dass das da so groß herausgestellt wird.

Natürlich sind wir parteiisch und helfen mit gutem Recht der unschuldig angegriffenen Ukraine. Aber man muss schon genauer hinsehen, um zu erkennen, dass wir nach Kiesewetters Worten "de jure nicht, völkerrechtlich schon gar nicht" Kriegspartei sind.

Wobei Putin natürlich Recht und Völkerrecht eh wurscht sind.
Du hast recht, man muss wirklich genauer hinsehen. So kategorisch sind die Dinge oft nicht, wie sie dargestellt werden. Vor allem sind sie meist nicht so einfach.

Herr Kiesewetter liegt richtig, wenn er meint, dass für D völkerrechtlich sogar (im Rahmen des Rechtfertigungsgrundes der kollektiven Nothilfe) eine Entsendung von Soldaten zulässig wäre.

Blöderweise übersieht er dabei, dass es neben dem Völkerrecht auch ein Neutralitätsrecht gibt, dass Staaten grundsätzlich dazu verpflichtet sich aus bewaffneten Konflikten herauszuhalten. Aufgrund des o.g. Rechtfertigungsgrundes ist aber keine kategorische Pflicht zur Neutralität daraus abzuleiten, weshalb das im vorherigen Absatz Gesagte weiter gilt.

Auch wenn Waffenlieferung ein Verstoß gegen das Neutralitätsrecht wäre, was sie wahrscheinlich nicht mal ist, dann muss der Verstoß nicht zwingend rechtswidrig sein - wir erinnern uns an andere Stelle: Abwägung, mildes Mittel usw. Das ist nun entscheidend wichtig (siehe letzter Absatz).

Was der Herr Kiesewetter noch übersieht ist, dass er in taktischen Begriffen des Kampfes spricht (Krieg, Kriegspartei). Krieg ist aber kein völkerrechtlicher Begriff, weshalb es in solchen Kontexten regelmäßig "Anwendung bewaffneter Gewalt" oder "Gewaltverbot" etc. heißt. Aus diesem Grunde ist man juristisch auch nicht Kriegspartei, sondern höchstens Konfliktpartei, wenn man Waffen liefert.

Kurz: Er vereinfacht sehr und beurteilt die rechtliche Situation durch die Brille des Soldaten, die dafür nicht wirklich geeignet ist.

Ich habe vor kurzem dazu einen Artikel hier gepostet, der diese Frage diskutiert. Die wichtige Passage für mich darin ist:

Zitat:
Eine Neutralitätsrechtsverletzung wiederum, sollte man eine solche im Lichte von Art. 51 UNS überhaupt noch annehmen können, kann nicht zu über die UN-Satzung, insbesondere das Gewaltverbot (Art. 2(4) UNS), hinausgehenden Gegenmaßnahmen berechtigen; insbesondere dürften bewaffnete Repressalien ausgeschlossen sein.
Will sagen: Selbst wenn wir Konfliktpartei durch Waffenlieferung wären(!), kann Putin daraus keinen Rechtsgrund der einen Angriff rechtfertigen würde, ableiten. Ob er das trotzdem tut, steht auf einem anderen Blatt.

Helmut S ist offline