Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Es gibt Berichte (australische Presse), dass ukrainische Zivilbevölkerung russische Soldaten mit giftigem Kuchen vergiftet haben sollen. 2 Tote, 28 verletzte Soldaten im Krankenhaus.
Falls dies wahr ist, wäre das legitimer Widerstand oder nur wenn sie stattdessen auf sie geschossen hätten?
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Das I Zusatzprotokoll zur Haager Landkriegsordnung sagt dazu folgendes
Kombattant ist, wer berechtigt ist, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen (ZP I, Art. 43 Abs. 2). Im Rahmen des Humanitären Völkerrechts dürfen nur Kombattanten Schädigungshandlungen vornehmen. Hält sich ihr Verhalten in diesem Rahmen, so ist es von allen Konfliktparteien als rechtmäßig zu behandeln.
Wenn also Zivilisten die wohl keine Kombattanten sind und auch nicht also solche ersichtlich sind, Soldaten vergiften, ist das nicht gedeckt als Kriegshandlung und daher strafrechtlich zu verfolgen, ich nehme an es gilt das Strafgesetzbuch der Ukraine, ich bin aber kein Jurist.