Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
Erstmal Den Haag
Zuständigkeit...
Putin kann daher nicht angeklagt werden
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Das bezweifle ich. Natürlich müsste man ihm erst habhaft werden.
Russland hat seine aktuellen Kriegsverbrechen in der Ukraine begangen (und die Ukraine erkennt Den Haag an) und somit ist Den Haag auch unmittelbar zuständig.
Wer z.B. als Deutscher in den USA Drogen schmuggelt, kann auch nicht darauf bestehen, dass ihm in Deutschland der Prozess gemacht wird, sondern es gilt dann die US-Gesetzeslage und die Strafen, die für derartige Delikte im Land des Vergehens vorgesehen sind.
Die Ukraine hat Rusland in Ukraine schon verklagt und somit wird es allein deshalb höchstwahrhscheinlich einen Prozess geben,
Hier in einem anderen Text werden die zwei Gerichtsbarkeiten der UN, die beide in Den Haag ihren Sitz haben auch nochmal in einem Text beleuchtet.
Das Problem ist einerseits die lange Dauer von Prozessen gegen Kriegsverbrecher und die Probleme, ggf. Haftbebefehle oder ähnliches auch zu vollziehen.