Zitat:
Zitat von merz
Das verstehe ich nicht recht - Es geht ja um Schutz, da ist es dem Virus egal, wann das Arbeitsverhältnis startet, oder?
Apropos: Wenn ich den neuen Gesetzestext richtig lese gilt das auch für Arztpraxen, auch Zahnarzt und noch vielen weiteren Bereiche
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html
m.
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Ich meine, bei Neueinstellungen kann der Arbeitgeber jetzt die notwendige Impfung einfach in die Einstellungsvoraussetzungen aufnehmen, was vor dem Gesetz nicht ging.