Zitat:
Zitat von crimefight
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Es gibt innerhalb der EU ein gegenseitiges Rechtshilfeabkommen.
Allerdings erfolgt eine Verfolgung / Durchsetzung hier in Deutschland nur, wenn es mit dem deutschen Recht vereinbar ist und die ausländische Behörde entsprechende Nachweise vorlegt.
Also schlag ein Ei drüber......
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Der "Beschuldigte" wohnt in der Schweiz. Hatte ich auch schon übersehen.
(Komplett anders wird die Rechtslage mutmaßlich bei den Edgenossen auch nicht sein. Kurze Stellungnahme per mail und ergänzend Brief (jeweils auf englisch oder sogar spanisch), bevor die Behörde in Spanien die nächste Eskalationsstufe zündet würde ich auch verschicken)