Zitat:
Zitat von MattF
Ein Beamter hat allerdings keinen Arbeitsvertrag, sondern er wird zum Beamten ernannt. Man kann die Beamtenstelle auch nicht kündigen, da kein Vertrag besteht, er kann entlassen werden oder seine Entlassung beantragen (dem müsste der Dienstherr allerdings nicht zustimmen, wenn er nicht will).
Die einzige Verpflichtung eine Hochschulprofessors besteht darin, sein Lehrdeputat zu erfüllen. Ansonsten ist er weitgehend frei was er macht.
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offtopic:
ja klar, danke für die Richtigstellung. Gibt es neben dem Lehrdeputat nicht noch weitere Dienstleistungspflichten für Hochschullehrer, welche die Hochschule jeweils festlegt, wie z.B. Mitarbeit in der Hochschulverwaltung bzw. Gremien, Prüfungen, Beratung u. Betreuung von Studenten etc., und die ein Beamter erfüllen muss und deren wiederholte Nichterfüllung eine Entlassung zur Folge haben können.