|
Ich habe schon vor 3 Tagen auf §11 Ehrenordnung hingewiesen. Für die, die den § nicht finden:
Der Verbandstag kann auf Antrag des Präsidiums die Ernennung zum Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitglied
widerrufen, wenn der Betroffene sich durch sein späteres Verhalten der Ehrung als unwürdig erweist.
Das Präsidium der DTU kann unter den Voraussetzungen des Absatz 1 Auszeichnungen entziehen. Die durch
den Widerruf oder die Entziehung Betroffenen sind verpflichtet, die Urkunden und Auszeichnungen an die DTU
zurückzugeben.
Im Streitfall ist die Zuständigkeit des Verbandsgerichtes gegeben.
|