Zitat:
Zitat von Hafu
Bei Anwälten heißt das entsprechende Pendant "freie Honorarvereinbarung". Bei höherqualifizierten Fachanwälten gibt es kaum einen, der bereit ist, ausschließlich nach den Sätzen der Gebührenordnung zu arbeiten.
Dass Ärzte mit Privatpatienten die Bezahlung frei aushandeln, ist übrigens ein Mythos; es kommt nur eine andere Tariftabelle (GOÄ statt EBM) zur Anwendung, aus der eine im Regelfall bessere gleichwohl trotzdem standardisierte und geordnete Vergütung resultiert.
Allerdings sind wir jetzt ziemlich heftig offtopic....
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Stimmt!
Allerdings darfst du nicht verschweigen, dass der "Multiplikationsfaktor" der einfachen GOÄ-Sätze
nach oben hin doch recht flexibel gehandhabt wird...!
Bei dir (Neurologe?) nicht?
Bei uns Kardiologen schon

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