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Zitat von hein
Die Sache wird sogar noch komplizierter. Zuerst zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, da der Impfstatus des Arbeitnehmers nicht in den Akten des AG gespeichert ist. Im Falle einer angeordneten Quarantäne versucht er, sich das Geld von den Behörden wiederzuholen. Wenn es sich um eine selbstverschuldete Quarantäne handelt, bekommt der AG das Geld aber nicht wieder. Diese Info wird mit einiger Verzögerung beim AG eintreffen. Jetzt kann er sich ggf. überlegen, dem AN das Gehalt in einem anderen Monat entsprechend zu kürzen.
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In einigen Fällen wird der Arbeitgeber indirekt den Impfstatus erfahren, da Quarantäne bei Rückreise aus bestimmten Gebieten nur für Umgeimpfte vorgeschrieben ist.
Andererseits könnte es natürlich dazu führen, dass sich weniger Personen nach der Rückreise aus einem entsprechenden Land melden.
M.