Zitat:
Zitat von Matthias75
Wieso Aufhebung? Wenn ein Radweg vorhanden und benutzbar ist, dann soll der auch verwendet werden, sonst kann man ihn sich auch sparen.
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Wenn ein Radweg entsprechend gebaut ist braucht es keine Benutzungspflicht.

Ansonsten bin ich durchaus in der Fraktion, den Radweg sparen unterwegs.
