Zitat:
Zitat von Hafu
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Für eine solche Kompetenz bzw. ein solches Recht braucht es aber kein eigenes Ministerium. Das könnte genauso gut das Umweltschutzministerium ausüben, wo der Klimaschutz bisher zugeordnet ist. Das Klimaschutzgesetz wie auch die Novelle nach dem BfG-Urteil z.B. legte das Umweltschutzministerium vor.