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Zitat von keko#
Und: was, wenn ein Disko-Betreiber seiner Kontrollpflicht nicht nachkommt? (z.b. aus wirtschaftlichen Interessen) Wie willst du die Betreiber kontrollieren?

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Wie man den Betreiber einer Disko kontrollieren will, ob er Auflagen einhält? Das ist doch kein Problem. Das machen wir doch bereits beim Jugendschutz.
(Mein Studium habe ich mir mit einem Halbtagsjob verdient. Ich war Verkäufer in einem Bergsportgeschäft. Als wir eine neue Ladenfläche bezogen und anschließend neu eröffneten, hatten wir am Eröffnungstag für die Kunden am Eingang einen Tisch mit belegten Brötchen und Orangensaft aufgebaut.
Eine Viertelstunde ging das gut, dann hatten wir ein Ordnungsamt im Haus. Es wurde unsere Kaffeeküche kontrolliert, ob alle Hygienevorschriften eingehalten waren. Unser Chef war kreidebleich und jeder ist geflitzt, so schnell er konnte, um alle Mängel sofort zu beseitigen. Was wir übrigens nicht geschafft haben. Der Tisch mit den belegten Brötchen war ruckzuck abgebaut.
Nach meiner Erinnerung haben solche Behörden eine hervorragende Handhabe, um Auflagen durchzusetzen.)