Zitat:
Zitat von quick-nick
... Und das feige Verschwinden (bzw. dann sogar "Untertauchen") spricht natürlich auch nicht für sie.
Aber ob man jetzt wirklich vorbestraft und mit Klagen überhäuft werden sollte, weil man (sehr) unachtsam (und ja, vielleicht auch kamerageil) gewesen ist und ein Pappschild zu weit auf die Strasse gehalten hat?
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Ach, ein cleverer Anwalt wird das feige Verschwinden darauf zurückführen, dass sie unter Schock stand und nicht klar denken konnte. Es gab da mal den Kapitän Schettino, der in´s Rettungsboot gerutscht ist als die Kaxxe am Dampfen war. Ausserdem gibt es afaik keine Verpflichtung, sich der Polizei zu stellen.
Dass Grobfahrlässigkeit bestraft werden kann, finde ich ok. Dass sie das sicher nicht beabsichtigt hat, ändert nichts an den Konsequenzen ihrer Dummheit. Wobei vermutlich nur verletzte Fahrer persönlichen Schaden einklagen können. Der Veranstalter hat ja, wenn ein findiger Anwalt das anschaut, vermutlich sogar mehr Aufmerksamkeit und dadurch zusätzliche Werbeeinnahmen generiert als ohne Massensturz. Ist schon pervers, sowas.