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Zitat von tandem65
Erdgeschosswohnungen zu Fahrradparkanlagen. Meine Vision seit 30 Jahren. Das Baurecht in BW ist da schon in der richtigen Richtung getrimmt worden wenn ich die Sache richtig sehe. An den Mehrfamilienhäusern die bei uns zuletzt entstanden sind, sind recht großzügige Abstellanlagen zu sehen.
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Bauordnung Berlin mit entsprechender Stellplatzregelung:
https://www.stadtentwicklung.berlin....ellplaetze.pdf
Abstellplätze müssen so hergestellt werden, dass
- sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus möglichst ebenerdig erreichbar sind, wobei maximal
eine Stufe zulässig ist,
- leicht zugänglich sind,
- sie durch ihre Lage oder entsprechende Wegweisung auffindbar sind,
- dem Fahrrad ein sicherer Stand durch einen Anlehnbügel gegeben wird, der mindestens 0,80
Meter hoch und 0,80 Meter lang ist und
- der Mindestabstand zwischen den Abstellplätzen 0,90 Meter beträgt, sofern Anlehnbügel beidseitig nutzbar sind; dienen sie nur zum Anschließen eines Fahrrades ist ein Abstand von 0,60
Metern ausreichend.
- sie einen jeweils notwendigen Erschließungsgang mit einer Breite von 1,80 Metern (Bewegungsfläche für ein Standardfahrrad) haben
- sie in der Regel Fahrrädern einen Schutz gegen Witterung bieten
- 5 Prozent der Abstellplätze den Anforderungen von Sonderfahrrädern (z.B. Lastenräder) bzw.
Fahrrädern mit Anhängern entsprechen (Bügelabstand 1,80 Meter; Tiefe der Fläche: 2,50 Meter;
Breite des Erschließungsgangs 2.30 Meter)
Zur Anzahl Anlage 2 ab Seite 6.