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Wenn Müller-Ott und Marka von dem angeblichen Geständnis gewusst haben, müssen sie (oder einer von beiden) entweder bei der Befragung Vuckos anwesend gewesen sein, oder einer der behandelnden Ärzte hat ihnen gegenüber seine Schweigepflicht gebrochen.
Falls letzteres zutrifft: Dann hätten auch die behandelnden Ärzte ein Interesse daran, alles abzustreiten und ggf. die Krankenakte entsprechend zu überarbeiten. Oder mache ich da einen Denkfehler?
Grüße,
Arne
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