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Alt 22.05.2021, 21:03   #222
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.788
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Selbst mit PIN-Abfrage kann es sein daß Dein Konto nicht gedeckt ist und die PIN gibt grünes Licht ohne daß dann Dein Konto belastet wird.
Wenn ich von bezahlen mit der Debitcard und PIN rede, meine ich das Electronic Cash Verfahren. Wenn du an deinem Terminal die Meldung „Zahlung erfolgt“ hast, dann hast du die Zahlung garantiert. Ja, es wird auch eine Sperrliste geprüft, es wird aber auch der Verfügungsrahmen geprüft. Es werden sogar Informationen auf dem Chip gespeichert, dass Verfügungen bis zu einem gewissen Betrag in Ordnung gehen.

Das ist u.a. nötig, damit der Chip die Zahlung offline authorisieren kann, das ist das EC Offline Verfahren. Der Verfügungsrahmen am Chip wird offline angepasst und bei der nächsten Onlineverbindung upgedatet. Du hast als Händler grundsätzlich die Garantie, dass der zu zahlende Betrag im von der Bank garantieren Verfügungsrahmen liegt. Wenn du freilich auf ec-offline setzt und das Zeitlimit für die nächste Onlineverbindung hoch ist, und der Kunde kriminelle Energie hat und gleich nach der ec-offline Zahlung bei dir sein Konto leer räumt, ja dann stimmt das was du schreibst. Das ist aber dein eigenes Risiko und deine eigene Entscheidung. Du kannst auch jede Transaktion online prüfen lassen, dann hast du den Betrag garantiert. Ja, es könnte einer bei dir eingebrochen haben und das Terminal manipuliert haben. Ja, das geht auch

Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Im Grundsatz kann auch das eine Lastschrift sein.
Nicht ohne Unterschrift. Entweder bei jeder Transaktion auf dem Beleg oder über ein SEPA Lastschrift Mandat. Aber ja, es gibt freilich Vereinbarungen, die auf eine Lastschrift rauslaufen, weil es ein Lastschriftmandat gibt.

Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Ob bei einer Zahlung mit dem Smartphone, die direkt auf Dein Konto zugreift dann plötzlich auf eine TAN von Dir verzichtet werden soll, die ja die Zahlung von Dir ausdrücklich autorisiert. Das bezweifele ich jetzt einfach mal.
Selbstverständlich benötigt man keine TAN, wenn man mit dem Smartphone bezahlt. TANs benötigt man bei Überweisungen und eine Smartphonebezahlung ist keine Überweisung (ja, man kann auch mit der Sparkassen App Überweisungen auf dem Smartphone ausführen ) Das is nix anderes als ein EC Verfahren über einen alternativen Dienstleister, zB Apple Pay. Und die PIN gibt man freilich ein, entweder direkt am Smartphone oder per Face ID etc.

Lastschrift ist das aber weder in den Fällen PIN noch im Falle Smartphone. Das ist das electronic cash Verfahren. Lastschrift benötigt IMMER ein unterschriebenes Mandat. Electronic Cash nicht. Auch keine TAN.



Edit sagt noch, dass man auch Ünerweisungen ohne TAN machen kann. Mit elektronischer Unterschrift z.B. ... aber das ist ja nicht das Thema.

Geändert von Helmut S (22.05.2021 um 21:17 Uhr).
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