Zitat:
Zitat von Bockwuchst
Es gibt einen Unterschied zwischen "Eingriffe in die Menschenrechte" und "menschenrechtswidrig". Zumal man zwischen Grundrechten wie Versammlungsfreiheit unterscheiden müsste, was du vermutlich meinst, und Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
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Nein, ich meine alle Eingriffe insgesamt; menschenrechtswidrig ist es, die Menschenrechte zu beschränken oder zu entziehen. Im Infektionsschutzgesetz steht:
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(11) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.
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Lustig, daß gerade die körperliche Unversehrtheit als erstes under den eingeschränkten Rechten steht (hat wohl rein sequentiellen Grund).
Zitat:
Zitat von Bockwuchst
Der Ton macht die Musik. Auch andere Künstler haben die Regierung kritisiert und auf die schwierige Lage der Künstler aufmerksam gemacht und tun das noch. Z.B. die Ärzte in den Tagesthemen. Die sahen sich hinterher keinem Shitstorm ausgesetzt, weil sie nicht von Rechten und Querdenken dafür beklatscht wurden, dass sie verschwörungsideologische Narrative bedient haben.
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Vielleicht weil keiner so klar gerade die mediale Propaganda der "Dauerangst" und "Alternativlosigkeit" angeprangert haben ist jetzt die mediale Reaktion auf die Kritik krasser. Das Konzept der Ablehnung wegen "Applaus von falscher Seite" ist eine absurde Ablenkung. Damit kann man jegliche Opposition zur Regierung diffamieren.