Zitat:
Zitat von tandem65
Ich habe aus Interesse mal nachgesehen in §67.
In den letzten 15 Jahren hat sich da ja doch endlich mal etwas bewegt.
So wie ich es interpretiere sind die nicht zugelassennen Teile immerhin nicht mehr explizit verboten.
Früher stand stand in §67 daß zusätzliche Lichttechnische Einrichtungen nicht zulässig sind. Den Passus finde ich mittlerweile nicht mehr. Somit wäre es möglich das 515er in Kombi mit einem billigen StVZO-Konformen Rücklicht zu verwenden.
Es wäre dann als alleiniges Rücklicht nicht zulässig. 
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Ja danke.
Dann kann ich aber gleich das RTL ohne Licht nehmen und spare 50€.
Oder verstehe ich da was falsch?