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Stöcker war übrigens gestern zusammen mit Kekule und Lauterbach bei Stern-TV.
Lauterbach und Keule haben klargemacht, dass allein das Vorhandensein der Antikörper bei einer kleinen Stichprobe nicht als Nachweis für die Wirksamkeit der Impfung ausreicht, sondern dass dafür größere wissenschaftliche Studien mit Vergleichsgruppen erforderlich wären, bei der man - analog zu den bisher zugelassenen Impfstoffen - vergleichen kann, wieviele Personen sich (nicht) infizieren.
Beide haben auch klargemacht, dass, wenn man die Wirksamkeit in solchen Studien festgestellt hätte, durchaus eine Zulassung möglich gewesen wäre. Stöcker hätte sich rechtzeitig einen großen Partner suchen müssen, der in der Lage gewesen wäre, diese Studien durchzuführen.
Stöcker hat dann nochmal betont, dass er nach seiner Rechtsauffassung als Arzt das Recht hat, einem Patienten im Rahmen einer individuellen Behandlung/Therapie auch einen selbst zusammengemischten Stoff zu verabreichen. (Anmerkung: Auf seiner Homepage legt er sehr viel Wert darauf, von "Patienten" zu schreiben und nicht von "Probanden" oder "Testpersonen")
Dem hat Lauterbach widersprochen. Nach seiner Ansicht können gesunde Personen nicht als Patienten angesehen werden. Dementsprechend ist seine Rechtsauffassung, dass das Spritzen eines nicht zugelassenen Stoffes als Körperverletzung anzusehen ist.
Wer jetzt recht hat nd wie weit die Befugnisse eines Arztes gehen, mögen die Experten klären. Ich denke allerdings, dass unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Klage wenige Ärzte bereit sein werden, den Stoff ohne Zulassung zu spritzen.
M.
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