Alles Gute an Euch beide!
In Baden-Württemberg kann man bei der "zuständigen Behörde" um eine Erlaubnis bitten, den "Absonderungsort" verlassen zu dürfen. Falls der Liebste in Deine Wohnung gelangen kann, ohne andere Menschen zu gefährden, wird das vielleicht genehmigt?
Sorry für den halbschlauen Hinweis, vermutlich habt Ihr Euch selbst bereits mit diesen Regeln befasst.
