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Alt 07.02.2021, 12:55   #12860
Stefan
 
Beiträge: n/a
Über die Verzeichnisstruktur kommt man zu den korrekten Infos. Ich finde es aber schwach, dass der alte Kram leichter zu finden ist und nicht entfernt wurde. Falls die Sachen aus Dokumentationsgründen noch online sind, dann könnte man das entsprechend kennzeichnen.

https://www.nada.de/recht/ergebnisma...bnismanagement
Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse
Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse (sog. "Strikes") können für versäumte Kontrollen innerhalb des von einem Athleten individuell angegebenen 60-minütigen Testzeitfensters (betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Aufenthaltsorte, festgestellt werden. Mögliche Versäumnisse werden von der NADA in einem Gremium von drei Personen geprüft; sie erteilt auch die "Strikes". Eine unabhängiges Organ kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend das Verfahren in einer administrativen Überprüfung formal auf seine Richtigkeit überprüfen (nicht inhaltlich). Seit dem 1. Mai 2017 wird die Administrative Überprüfung von der „SportsLawyer - Kanzlei für Sportrecht“Öffnet Inhalt im neuen FensterPDF durchgeführt.

Werden gegenüber einem Athleten oder einer Athletin innerhalb von 12 Monaten drei "Strikes" festgestellt, wird durch die NADA oder den jeweiligen Sportfachverband ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren mit der Möglichkeit der Herabsetzung der Sperre je nach Grad des Verschuldens des Athleten führen kann. Die Sperre beträgt jedoch mindestens ein Jahr. Liegen "Strikes" von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie dem zuständigen internationalen Verband) vor, werden diese addiert. In einem Disziplinarverfahren hat der Athlet noch einmal die Möglichkeit, zu allen Strikes weitere Entschuldigungsgründe vorzubringen.