Zitat:
Zitat von Helmut S
Das Etikett des Betrügers ist im Falle Doping kein Juristisches, sondern ein Moralisches. Auch ein Mark S. wurde nicht wegen Betrugs verurteilt sondern wegen eines Verstoßes gegen das AntiDopG (und wegen gefährlicher Körperverletzung - nebenbei erwähnt). Die Nada reagiert aber - so zumindest die Kommunikation in der diskutieren Sache der Veröffentlichung - nicht aufgrund moralischer Aspekte, sondern aufgrund von Juristischen. Ich finde man kann nur sehr schlecht Argumente der einen Kategorie mit Argumenten der anderen Kategorie abwägen. Dies ist die Kernschwierigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.

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Da sind wir in Österreich schon weiter
Zitat von der NADA Austria Seite (Hervorhebung von mir):
"Zusätzlich zu den, im ADBG 2021 geregelten gerichtlichen Strafbestimmungen wird
Doping im Strafgesetzbuch (STGB) als schwerer Betrug qualifiziert und mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht. Zu bestrafen ist, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht."
https://www.nada.at/de/recht/gesetze...esetzbuch-stgb
Also geht doch! Zumindest in Österreich. Ich finde dieses Gesetz gut.