Zitat:
Zitat von Lebemann
Sorry, aber das ist in etwa so, als ob du jemand empfiehlst, seine Krankheit/Verletzung zu googeln und seine Medikamente selbst zu bestellen.
Polizei ist halt nicht für deinen zivilrechtlich entstanden Schaden zuständig. Nichtsdestotrotz ermittelt sie eine Straftat in vollem Umfang aus. Der entsprechende Rechtsanwalt bedient sich den Ermittlungen. Aber ja, du kannst dir den Weg schenken. Der Kollege freut sich und macht munter weiter, weil was interessiert mich das Leid der anderen.
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Hallo Lebemann,
wie wäre denn das richtige Vorgehen?
Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe kennst du dich ja aus, oder?
LG