Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Solange es keine Schulpflicht gibt, sondern die Teilnahme auf Freiwilligkeit basiert (wovon ich besonders bei Behinderten ausgehe), ist dieser Beschluss völlig sinnvoll. Geistig Behinderte haben außerhalb der Schule sehr begrenzte Möglichkeiten zu sozialen Kontakten, unter Corona wären sie völlig isoliert. Sie können nicht so einfach selbständig Whatsappen, Telefonieren, Chatten, oder alleine einen Freund besuchen, und in Begleitung wird gleich die Zahl der Personen überschritten; auch wohnen sie weit verstreut, gerade weil Inklusion noch lange nicht Realität ist. Und für die Eltern ist die ganztägige Betreuung von behinderten Kindern häufig völlig unvereinbar mit jeglicher Home-office Tätigkeit, da sich die Mehrheit nur begrenzt alleine beschäftigen kann (außer vorm Fernseher geparkt zu werden). Übrigens: geistig Behinderte sind nicht "aufgrund ihrer Behinderung schon infektanfälliger". Es gibt zwar einen höheren Anteil von Risikopersonen unter ihnen, als in der Gesamtbevölkerung (z.B. haben Down-Kinder zum Teil Herzprobleme, die sie anfällig machen - diese bleiben möglicherweise auch öfter zu Hause), aber die Mehrheit ist körperlich völlig gesund.
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Ersetze das Wort Schulpflicht durch Präsenzpflicht, dann passt es.
Die Teilnahme ist freiwillig, (edit: es besteht deutlich erhöhter, kontinuierlicher Förderbedarf), die Eltern von Schülerinnen und Schülern dieser Schulen sind besonders belastet.
Finde diese Ausnahme tatsächlich gut.