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Zitat von Adept
Ja, da blickt keiner mehr durch.
Für Hessen (Kassel) scheint es auch keinen Link zu geben, in dem es auch für den Laien verständlich ist, wie jetzt genau die Regeln sind.
Und da wundert man sich, dass die Leute machen was sie wollen.
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Für die alten Regelungen (die vom 21.12.2020) gibt es ein
34-Seitiges Dokument mit Auslegungshinweisen. Vermutlich ist man gerade dabei, dieses Dokument zu überarbeiten. An vielen Stellen auf den Seiten des Landes Hessen finden sich zumindest noch Hinweise auf die alten Regelungen.
Zitat:
Zitat von Kälteidiot
ich sehe den Unterschied in den Worten "Treffen" und "Begleitung". Letzteres wäre für mich sowas wie Begleitung zur Schule oder zum Arzt oder zum Einkaufen. Das haben wir mit unserer Schwiegermutter.
Und vermutlich darf man auch mehrere Kinder unterschiedlicher Haushalte z.B. in die Schule begleiten.
Ob das jetzt sinnvoll oder wirksam ist kann ich nicht beurteilen.
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"Begleitung" ja, sehe ich auch so. Und so war auch aus meiner Sicht die Formulierung in der Pressekonferenz. "Betreuung" ist aber ein längerer Zeitraum.
Um es auf die Spitze zu treiben: Ich
begleite mein Kind zum Spielplatz und auf dem Spielplatz
betreue ich es. Oder anders formuliert: Ich treffe ich als Einzelperson mit einer andere Einzelperson (erlaub). Wir betreuen jeweils ein minderjähriges Kind (erlaubt). Insgesamt also erlaubt oder verboten? Ich weiß, sehr spitzfindig. Aber es sollte möglich sein, sowas halbwegs eindeutig zu formulieren und vor allem in Einklang mit dem, was man in der Pressekonferenz verkündet hat.
M.