Zitat:
Zitat von Pascal
Das sind zwei völlig unterschiedlich gelagerte Fallkonstellationen.
Ich willige ein zu einer Handlung in diesem Fall GV und dann auch noch ungeschützt.
Das andere ist eine (zumindest potentielle) gefährliche Körperverletzung, ein vollkommen passiver Akt ohne Einwilligung.
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Entweder habe ich dich falsch verstanden, oder du hast leider ein vom deutschen Rechtssystem abweichendes Rechtsempfinden.
Wenn ich HIV positiv bin und das wissentlich verschweige und dann die bekannteste aller Übertragungsarten, nämlich den ungeschützten Geschlechtsverkehr, vollziehe, dann begehe ich eine bedingt vorsätzliche (je nach dem ob strafrechtlich gedacht der Erfolg eintritt / eine Ansteckung geschieht) versuchte oder vollendete gefährliche Körperverletzung, da ich die Infektion meines Sexualpartners billigend in Kauf nehme.
Wenn ich aber davon ausgehe, dass ich kein Corona habe und jemanden Anhuste, um ihn zu erschrecken, kann man im nachgewiesenen Ansteckungsfall davon ausgehen, dass der Anhuster eine fährlässige Körperverletztung begangen hat. Natürlich nur wenn man nachweisen kann, dass B genau durch dieses Anhusten von A infiziert wurde und nicht anders.
Das beide Verhalten natürlich völlig daneben sind steht dabei außer Frage.