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Thema: Corona Virus
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Alt 19.11.2020, 00:04   #14952
Steff1702
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.03.2019
Beiträge: 524
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Das Gesetz enthält detailliert konkrete Schutzmassnahmen, die ich jetzt nicht zitiere, und die Werte, ab wann sie angewandt werden dürfen, siehe § 28a, (1) und (2):

"(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regio-nal bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagertsind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschrän-kende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Unterhalb eines Schwellen-wertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechendeMaßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellen-wertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellen-wertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit ein-heitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwel-lenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht."

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
Steht auch drin was „schwerwiegende Schutzmaßnahmen“ sind?
Ich verstehe nicht warum man das nicht jeden Monat neu überprüft... ja der Vorschlag kam von der AfD, mit schmuddelkindern bla bla bla, wäre aber in diesem Zusammenhang angebracht finde ich
Steff1702 ist offline   Mit Zitat antworten