Zitat:
Zitat von Steff1702
So wie ich das verstanden habe wurde eben ein Gesetz beschlossen das möglicherweise enorme Auswirkungen hat, bis in die Privatwohnung hinein. Je nach Auslegung.
Ich denke das wäre deutlich ruhiger abgelaufen wenn man Grenzen gesetzt hätte ab/bis wann die Regierung solche Handlungsmöglichkeiten hat (Inzidenz, Krankenhausbelegung, Neuinfektionen), oder habe ich das überlesen?
Ich meine aktuell reicht es ja wenn der Bundestag die Pandemie beschließt.
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Das Gesetz enthält detailliert konkrete Schutzmassnahmen, die ich jetzt nicht zitiere, und die Werte, ab wann sie angewandt werden dürfen, siehe § 28a, (1) und (2):
"(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regio-nal bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagertsind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschrän-kende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Unterhalb eines Schwellen-wertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechendeMaßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellen-wertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellen-wertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit ein-heitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwel-lenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht."
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf