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Zitat von qbz
Ich meine, schildert der Hundehalter den Ablauf so wie Du, braucht das Amt IMHO auch keine weiteren Zeugen. Deswegen finde ich die Zeugenaufforderung vom Amt schon etwas übertrieben, das Arztattest hingegen notwendig.
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Das ist aber in der Regel schon normal. Und wenn der Hundebesitzer kooperiert dann ist es für ihn nur ein kleiner "Waden Kneifer" ohne Blut. Sprich ich habe einen Wadenschnapper/Wadenbissbiss mit Blut erlitten und Aufwand, also Gang zum Arzt & auch die Tatsache das es bis Heute druckempfindlich ist und noch nicht verheilt ist. Es drückt/schmerzt sogar etwas wenn ich auf dem Bürostuhl sitze. Also Wunde zwar klein aber der recht tiefe Zahneindruck hat schon Spuren im Gewebe meiner Wade hinterlassen. So ist es nicht.
Somit denke ich ist es auch fair dem Hundebesitzer nun so eine Hunde VO Verfahren aufzuerlegen. Gibt er Alles zu, wird es am Ende der gleiche Aufwand sein den ich hatte und dann kann man es abschließen gewissermaßen auch als einen Wadenbiss, rechtlich betrachtet. Somit angemessen.