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Zitat von aequitas
Ich glaube schon, dass es mit einer gewissen Eigenverantwortung funktioniert (s. bspw. Schweden oder überhaupt: Deutschland). Dazu müssen allerdings auch die begleitenden Maßnahmen verhältnismäßig und verständlich sein. Hier wurden in letzter Zeit einige Fehler gemacht. Zudem müssen bestehende Regeln umgesetzt werden - auch hier wurden in letzter Zeit Fehler gemacht.
Ein gewisses Restrisiko kann allerdings nie ausgeschlossen werden - außer wir befänden uns in einem autoritären System wie China.
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Zitat von BananeToWin
Hier kann die Bewertung der staatlichen Pflichten auch anders ausfallen (Ich beziehe mich jetzt ausschließlich auf die möglichen Langzeitfolgen). Wenn die Gesellschaft/der Staat nicht wissen, ob mit langfristigen Folgen einer Infektion und in welchem Maße zu rechnen ist, ist es dann Aufgabe des Staates, dieser Möglichkeit auf Kosten wichtiger Freiheitsrechte vorzubeugen oder ist es genau andersherum: Solange es nicht klar belegt ist, dass es in größerem Ausmaß Langzeitfolgen gibt, darf der Saat nicht präventiv mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen vor etwas schützen, dass vielleicht nie eintritt?
Ich bin der Ansicht, dass letzteres zutrifft.
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So ähnlich hatte das bisher auch das Bundesverfassungsgericht gesehen. Einschränkungen müssen begründet werden. Rein auf Verdacht oder auf „Vorrat“ sind diese nicht zulässig