Zitat:
Zitat von Trimichi
Also wenn dir jemand anvertraute, im erfundenem Beispiel, dir als Psychologe, dass der BND in Bad Aibling seit dem 12.7. ganz furchbare Dinge tut und Frau AKK abhört privat, dann rennst du, ohne Rücksicht auf deinen Informanten zur nächsten Tageszeitung und petzt das mit Quellenangabe, musst du ja nennen deinen Informanten, da man dich sonst für verrückt erklärt?
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Offtopic:
Ich würde natürlich mit dem Klienten besprechen, an wen er sich wenden kann, handelt es sich um Gesetzesverstösse, gegebenenfalls an einen vertrauensvollen Journalisten, der ihm Quellenschutz gewährt.
Am 19. Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des BND-Gesetzes für verfassungswidrig, da es gegen das Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 (Art. 10 Abs. 1) und gegen die Pressefreiheit des Artikels 5 (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) des Grundgesetzes verstoße.
Wir kommen aber vom Thema ab, wenn wir jetzt die verantwortungsvolle Handhabung der Schweigepflicht durch Psychotherapeuten und Ärzte besprechen und wodurch eine Entbindung erfolgen muss.