Zitat:
Zitat von Trimichi
Wer als Psychologe die ärztliche Schweigepflicht verletzt dem droht was? Man wird nach StGB bestraft? Mit Freiheitsentzug? Wer aber bei Secret Service arbeitet (NSA) darf die Datenschutzklausel verletzen?  Mit Chelsea Manning müsste ich mich befassen. Was hat sie verbrochen?
at Helios: ja, sehe ich auch so. Ami go Home. Allerdings sind die 10000 GIs ja schon mal ein guter Anfang. Meiner Beobachtung nach braucht es hier noch ein paar "Feindpanzer", und auftrainierte Kampfmaschinen aus dem Busch, zumal ja das KSK am 31.10. womöglich aufgelöst wird. Eben solange, bis die vom alten Schlag, isch schreibs mal so, in Polizei und Feuerwehr z.B. vernünftig geworden sind und sich nicht mehr anmaßend verhalten, ich formuliere das mal so. Jupp, soll sich DT in seiner zweiten Amtszeit drum kümmern, d'accord.
|
Drohen konkret Straftaten, ein Verbrechen bzw. Gefahr für Menschen, ist auch der Psychologe von der Schweigepflicht entbunden bzw. verpflichtet, das zu melden. Snowden machte auf die illegalen, verbotenen und strafbewehrten Methoden der Überwachung aufmerksam. Anzeige oder das Publizieren solcher Straftaten unterliegen nicht dem Datenschutz in DE. Snowden verletzte ja nicht die Persönlichkeitsrechte von Merkel z.B., wenn er belegte, dass die USA illegal ihr Handy abhören.
Chelsea Manning wiederum gab als Armeeangehörige Wikileaks (Julian Assange) interne Dokumente zum Irakkrieg sowie Guantanamo, welche Folter und Kriegsverbrechen durch die USA-Armee belegen.