Zitat:
Zitat von Tomsen
... Mein Versuch, zumindest über die Androhung einer Klage etwas zu bewirken, scheiterte am Anwalt: ein Prozess mit wahrscheinlich 70 000,- Kosten steht in keiner Relation zum Streitwert. Das entgegen der Aussage, die Verträge von Ironman widersprechen deutschem und dänischem Recht. ...
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Wie kommst du auf 70 000 Euro Prozesskosten? Die Rechtslage ist EU-weit derartig eindeutig, dass sich Ironman niemals auf einen Prozess einlassen würde. da ihr eigenes Prozessrisiko weitaus höher ist als das der Kläger. Du bekommst allerdings nicht direkt dein Geld zurück sondern, nach EU-Recht erstmal einen bis Ende 2021 befristeten Wertgutschein.
Es gibt doch schon etliche Athleten in Deutschland, die entsprechende Wertgutscheine von Ironman Europe nach Einschalten eines Anwaltes erhalten haben. Wenn du diesen Gutschein bis Ende 2021 nicht einlöst, dann wird dir der Gegenwert des Gutscheins abzüglich einer Berbeitungspuaschale von 10% ausgezahlt.
Wenn dein Anwalt dich anders (und offensichtlich falsch beraten hat), dann würde ich mich an Sebastian Longree wenden, der sich in der Materie offensichtlich besser auskennt.