Zitat:
Zitat von kupferle
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Nebenbei ist die Anwältin, die das Verfahren angestrengt hat, dieselbe Anwältin, die auch die einstweilige Vergütung gegen das RKI erwirken will (
Post 10609).
Natürlich sollten Entscheidungen nachvollziehbar sein. Ob es jetzt ein Skandal ist, dass es keine schriftlichen Dokumente zu den Entscheidungen bzw. den Entscheidungsgrundlagen gibt, wird sich zeigen....
M.