Zitat:
Zitat von qbz
Für alles was nach Auflösung der Demo passiert, trägt die anmeldende Person / Organisation keine Verantwortung mehr. 
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Mag sein. Aber es wurde ja wohl aufgelöst, weil der Verantwortliche "die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts bei der Durchführung der Versammlung nicht sicher[ge]stellt" hat.
Was genau die Voraussetzung für das Bußgeld wäre.