Zitat:
Zitat von MattF
Das ist halt eine Frage von Wahrscheinlichkeiten, wie sicher will man sein, dass sich sonst niemand bei dem Lehrer angesteckt hat.
Will man 100% Wahrscheinlichkeit, dass keiner, dann müsste man die Schule 14 Tage in Quarantäne lassen und nachtesten.
So ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand angesteckt hat gegeben, die zuständigen Stellen meinen aber wohl trotzdem sehr gering.
Das ist die berühmt Abwägung.
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Ich kenne diesen speziellen Fall nicht, und wahrscheinlich wird es Gründe für diese Entscheidung geben.
Aber es interessiert mich tatsächlich, ob den unteren Sachbearbeitern der OÄ oder des Gesundheitsamtes das Recht dieser Abwegung bei einem negativen Test eingeräumt wird?
Ich dachte diese Soforttests der Reiserückkehrer sollten gerade im Bezug auf Quarantäne für Erleichterung und Klarheit sorgen?