Zitat:
Zitat von Estebban
Wenn es auf einem Platz in einer deutschen Innenstadt zu Szenen kommt, in denen Mülleimer und Straßenbahnäuschen brennen und in diesem Moment die Polizei vor der Wahl steht „wir holen Schlagstöcke raus und Vollgas“ und Pfeifen erst mal auf recht und Gesetz oder „wir gehen das Risiko ein, diesen einen brandschatzer laufen zu lassen“. Ja, dann is
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Mit Verlaub: Du versteigst dich da m.E. in eine binär konstruierte und völlig hypothetische Situation. Die Polizei steht ja nicht daneben und sieht plaudernd dabei zu wie sich sowas entwickelt und wenn dann (Zitat) "Mülleimer und Straßenbahnhäuschen brennen", ticken die aus und (ZItat) "holen die Schlagstöcke raus und geben Vollgas und Pfeifen erstmal auf Recht und Gesetz".
Wenn Polizisten während einer Randale angegriffen werden, oder Gemeinschaftseigentum zerstört wird, der Angreifer, Zerstörer, Brandschatzer sich massiv widersetzt, dann erwarte ich als Bürger, dass die Polizei zu rechtlich erlaubten Mitteln greift. Dies schließt selbstverständlich Verhältnismäßigkeit ein.
Brandschatzer, Angfreifer, Zerstörer werden nicht, wenn sie erwischt werden, einfach stehen bleiben um der Polizei ihren Ausweis zu zeigen (Indentitätsfeststellung). Die Polizei hat ja auch das Recht und die Pflicht, einen mutmaßlichen Täter wenigstens bis zur Feststellung der Identität in Gewahrsam zu nehmen bzw. bei Vorliegen gewisser Kriterien sogar eine vorläufige Festnahme durchzuführen.Andererseits werden Polizisten auch nicht zunächst auf einen mutmaßlichen Täter der stehen bleibt mit dem MES einschlagen, damit er seinen Ausweis vorzeigt.
