Zitat:
Zitat von noam
Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.
Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist
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D.h. die Täter bekommen Strafnachlass, wenn sie aus einer Machoumgebung kommen, weil sie es nicht besser vorgelebt bekommen haben?
Das wäre dann in der Tat ein interessantes Ergebnis der ganzen Sache!