Zitat:
Zitat von snailfish
Als Radfahrer riskiert man auch primär (nicht ausschließlich) seine eigene Unversehrtheit - von daher wiegt die Selbstverantwortung schwer. Haftpflichtversichert wird er ja sein.
|
Du betrachtest also zwei Aspekte. Denjenigen, bei dem er sich nur selbst gefährdet und denjenigen bei dem er auch andere gefährdet. Das kann ich nachvollziehen und leuchtet mir ein.
Die Bemerkung mit der Haftpflichtversicherung verstehe ich aber nicht. Ganz offensichtlich geht es dir bei dieser Bemerkung ja um die Schäden (bzw. deren wie auch immer gearteten Ausgleich) die vielleicht anderen zugefügt werden - dies ist ja gerade der Zweck der Haftpflichtversicherung. Also um den zweiten Aspekt.
Willst du also damit sagen, dass deine Bewertung des Verhaltens (vorsätzlich ermüdet am Straßenverker teilzunehmen) davon abhängig machst ob der Schaden Dritter - falls er denn überhaupt entsteht - ausgeglichen wird?
Zitat:
Zitat von snailfish
Um die Sinnfrage nicht weiter zu strapazieren
|
Welche Sinnfrage meinst du denn? Die Frage die als Antwort den Sinn für dich ergibt oder den Sinn für ihn?
