Zitat:
Zitat von noam
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann....
|
Gilt das auch für erwachsene Täter oder nur bei Minderjährigen?
Der Polizeipräsident sagte, dass der Migrationshintergrund bei 11 deutschen Staatsangehörigen nicht nicht fest steht. Daher sind Recherchen bundesweit bei den Standesämtern erforderlich. Die sei nicht primär polizeiliche Aufgabe.
(sinngemäß)
Wie weit geht man eigentlich zurück? Auch zu den Großeltern?
Mir persönlich geht es oftmals zu viel um "Migrationshintergrund". Gerade so, als gäbe es echte Deutsche und unechte.
Die Grünen in Stuttgart sprechen von verbaler Aufrüstung. Dem stimme ich schon irgendwie zu. Am Eckensee liegen bei sonnigem Wetter tagsüber Familien im Gras und Kinder spielen mit den umherlaufenden Enten und Schwänen.