Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Jeder darf selbst darüber bestimmen, welchem Empfängerkreis er eine Nachricht zugänglich macht. Ein Kommentar auf Strava, die für angemeldete Strava-Nutzer sichtbar ist, darf nicht außerhalb von Strava einem anderen Empfängerkreis zugänglich gemacht werden, außer es liegt ein Einverständnis des Verfassers vor.
Der Betroffene kann sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wehren, und er kann Schmerzensgeld fordern.
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Ok, der Schritt zu "nur angemeldete User können das sehen" hat mir gefehlt.
Ich war gerade eher beim Szenario "Sie haben mich ins Gesicht gefilmt" wo sich der Protagonist bewusst öffentlich äussert und sich dann beschwert, dass er dabei zu sehen ist.